In einem gemeinsamen Antrag (Drs.-Nr.: IX/0182) mit den Fraktionen B‘90Grüne und DIE LINKE zu dem Pilotprojekt „Tiny Forests“ wollen wir die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie in unserem Bezirk voranbringen. Durch den Antrag soll das Bezirksamt in dicht besiedelten Wohngebieten nach Potentialflächen (z. B. Schulhöfe und Firmengelände) für das Anlegen solcher Mini-Wälder (ab 100 Quadratmeter) suchen. Für die Realisierung der „Tiny Forests“ soll es auch ein nachhaltiges Finanzierungskonzept geben. Dabei sollte vom Bezirksamt auch geprüft werden, ob entsprechende Förderprogramme und Fachexpertise für das Projekt einbezogen werden können. In diesen Stadtwäldchen können artenreiche und widerstandsfähige Biotope entstehen, die den Lärmpegel senken und Feinstaubpartikel aufnehmen. In unmittelbarer Nachbarschaft entstehen so kleine Grünoasen. Der Antrag wurde in den Ausschuss StaBUm überwiesen und in der BVV im November 2022 mehrheitlich beschlossen.
Seit drei bis vier Jahren werden bevorzugt am Ostufer des Müggelsees periodisch Unmengen von kleinen Plastikfilterelementen angeschwemmt, die offensichtlich in Anlagen zur Fischaufzucht verwendet werden und der Bakterienbesiedlung zur Wasserfilterung dienen. Von Schwimmern und Wanderern wurden z.T. eimerweise diese Filter am Ufer zwischen dem Strandbad Rahnsdorf und der Grenze des Wasserwerks Friedrichshagen aufgesammelt. Diese Kunststofffilter zersetzen sich im Laufe der Zeit zu Mikroplastik und belasten den Müggelsee auf Dauer. Bezirksstadtrat Geschanowski wurde von besorgten Bürgern schon 2019 auf die Problematik angesprochen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Deshalb fragte die CDU-Fraktion (Drs.-Nr.: IX/0114) in der BVV-Sitzung im Mai 2022, ob dem Bezirksamt bekannt sei, dass am Ostufer des Müggelsees seit mehreren Jahren Kunststofffilterelemente angeschwemmt werden? Ja, antwortet das Bezirksamt schriftlich: die Hinweise gingen ab Ende Mai 2019 bis Anfang 2020 im Umwelt- und Naturschutzamt ein. Auf Nachfrage beim damals zuständigen Bezirksstadtrat ist mitgeteilt worden, dass er Nachforschungen angestellt hat.
Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Ref. II D (Wasserbehörde) weitergeleitet. Die Wasserbehörde hat mitgeteilt, dass sie damals mehrmals vor Ort war, ohne Kunststoffteilchen anzufinden. Auch bei der Wasserbehörde sind seit 2020 keine Anfragen mehr eingegangen. Eine Sicherstellung bzw. Entsorgung der Kunststoffteile seitens des Bezirksamtes erfolgte nicht.Nun stellte sich heraus, dass das Leibnitz Institut für Gewässerökologie (IGB) wahrscheinlich als Verursacher in Frage kommt.
In der Pressemitteilung "Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher
Fürsorge!" vom 8. Dezember 2021 auf der offiziellen Webseite berlin.de steht: "Nach den klaren Aussagen des neuen Berliner Koalitionsvertrags sind umgehend betreute Taubenschläge zunächst an den bekannten Brennpunkten im Stadtgebiet zu errichten, federführend organisiert durch die Bau-, Ordnungs- und Veterinärbehörden der Bezirke (...)". Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es bekanntermaßen "Brennpunkte", an denen es zur vermehrten Taubenansammlungen und damit einhergehenden Konflikten zwischen Mensch und Tier kommt, zum Beispiel am S-Bahnhof Baumschulenweg. Daher steht das Bezirksamt hier in der Pflicht dieser Verantwortung nachzukommen und den Beschluss vom Senat umzusetzen. Deshalb ist die CDU-Fraktion dem Antrag (Drs.-Nr.: IX/0120) der Tierschutzpartei beigetreten, in dem das Bezirksamt ersucht wird, seiner Pflicht in Bezug auf das Taubenmanagement nachzukommen. Dazu zählt besonders, dass das Bezirksamt vom Senat Gelder für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Stadttaubenmanagements einfordert und damit die Einrichtung und Unterhaltung von Taubenschlägen finanziert. Der Antrag wurde in den Ausschuss SGO überwiesen und mit Änderungen in der BVV-Sitzung im November 2022 beschlossen.
In einem fraktionsübergreifenden Antrag (Drs.-Nr.: IX/0311) der Fraktionen von DIE LINKE, SPD, CDU und B´90Grüne fordert die BVV weiterhin ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am Flughafen BER sowie die konsequente Umsetzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG). Mit diesem Antrag, der im November 2022 einstimmig in der BVV beschlossen wurde, soll die konsequente Einhaltung des Lärmschutzes gesichert werden.